Das wird Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen

15.09.2015 von Birgit Bendt

Jeden Monat das gleiche Spiel: Millionen von Arbeitnehmern freuen sich über ihren Lohn – aber für viele ist der Vergleich zwischen Brutto-Gehalt und Kontostand eher unerfreulich. Schuld daran sind die vielen Abzüge. Der größte Batzen ist die Lohnsteuer, die jeder Arbeitnehmer auf sein Gehalt zahlen muss. Wer zum Beispiel als Single mit der Lohnsteuerklasse I rund 2.000 Euro verdient, dem werden etwas über 200 Euro Lohnsteuer im Monat abgezogen. Nächster Abzug: Der Soli. Seit 1991 wird deutschen Arbeitnehmern monatlich 5,5 Prozent der Lohnsteuer als Solidaritätszuschlag abgezogen. Wer Mitglied einer Kirche ist, gibt zusätzlich noch Kirchensteuer ab. Je nach Bundesland, in dem man arbeitet, werden zwischen 8 bis 9 Prozent der Lohnsteuer dafür fällig. Nächster Abzug: Die Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte zahlen derzeit 14,6 Prozent, etwa die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, inzwischen fünfter Abzug vom Bruttogehalt, liegt bei 18,7 Prozent. Wieder teilen sich Chef und Angestellte diesen Betrag. Einen vergleichsweise geringen Anteil macht die Pflegeversicherung aus, nämlich nur 1,025 Prozent vom Gehalt. Ist der Arbeitnehmer über 23 Jahre alt und hat keine Kinder, kommen 0,25 Prozent Zuschlag obendrauf. Zu guter Letzt: Die Arbeitslosenversicherung. Drei Prozent der Lohnsteuer werden dafür fällig, in der Regel wieder hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Zusammengerechnet hat ein Arbeitnehmer mit 2.000 Euro Brutto-Gehalt im Monat über 32 Prozent Abzüge. Danach bleiben ihm gut 1.440 Euro Netto übrig. Ähnlich viel müssen übrigens die meisten Deutschen von ihrem Lohn abgeben, denn viele der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland – nämlich fast 19,5 Prozent – verdienen zwischen 2.001 und 2.500 Euro brutto im Monat (Deutsches Institut für Wirtschaft, DIW / 2011).

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